Der Energieausweis ist ein Dokument, in dem Gebäude energetisch bewertet werden.
Die Ausstellung, Verwendung, die Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise werden in Deutschland in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt.
Der Energieausweis bietet einen objektiven Überblick über den Energiebedarf eines Gebäudes.
Jeder Eigentümer hat den Mietern oder Käufern eines Objektes den Energieausweis vor Vertragsabschluss unaufgefordert vorzulegen .
Dies sorgt für mehr Transparenz auf dem Immobilenmarkt, da eine Vergleichsgröße im Energieverbrauch zur Verfügung steht.
Es gibt zwei Varianten des Energieausweises - Den verbrauchsorientierten und den bedarfsorientierten Energieausweis
Der verbrauchsorientierte Energieausweis basiert ausschließlich auf den Angaben des Verbrauches der letzten 3 Jahre.
Er ist u.a. nicht geeignet wenn das Gebäude nicht den Wärmeschutzstandards von 1978 entspricht.
Auch längere Leerstände/ Teilbeheizung führen zu ungenauen Ergebnissen.
Der Bedarfsausweis befasst sich mit der Gebäudehülle sowie der Heizungstechnik.
Hier wird der U-Wert jedes Bauteils ermittelt um den Wärmebedarf des Hauses zu bestimmen. Im Zusammenhang mit den Kennfeldern der Heizungsanlage wird der Energiebedarf des Hauses in kwh/m² und Jahr ermittelt. Der Vorteil liegt in der genaueren Berechnung und der Vermeidung durch Störfaktoren (z.b. Nutzereinfluss) welche zu einem falschen Ergebnis führen können und somit zu Streitigkeiten.
Desweiteren lassen sich beim Energiebedarfsausweis die Modernisierungsvorschläge besser an das Gebäude anpassen.
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